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Satzung des

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§1 Das Fahrrad: ist (mit) das höchste Gut unseres Lebens. Es darf nie beschimpft, belogen oder unsachgemäß benutzt werden. Bei Zuwiderhandlungen wird eine Strafe von 2,-€ erhoben. (Strafgebühren werden vom Kassierer Stefan Guyot verwaltet.)

§ 2 Das Bike-Book: ist wichtig und informativ um zu wissen, wer am Mittwoch mitradelt. Die Einstellung mal sehen wer kommt sprengt unsere Interessengemein- schaft. Deshalb hat jeder die Möglichkeit (selbst von Cuba, oder der Dom. Rep. aus) sich an oder abzumelden. Jeder weiß (Krankheit ausgenommen) ob es zum nächsten Zeitpunkt terminlich paßt, und in Jedem Hotel oder Kaffee, gibt es Internet Zugangsmöglichkeiten. Vor allem in der Übergangszeit ist auch der Radtyp (MTB o. RR) wichtig.

§ 4 Pünktlichkeit: Um die Gesundheit aller zu erhalten ist es wichtig, daß ein pünktlicher Abfahrtstermin eingehalten wird. Vor allem im Winter ist dies von größter Bedeutung, da bei den Minus-Temperaturen sofort gestartet werden muß. Da zum Teil Anfahrten aus Aufhausen und Wallerstein erfolgen, und unregelmäßigkeiten auftreten können, wird eine Toleranzzeit von 5 min eingeräumt. Nach der Toleranzzeit wird eine Verspätungspauschale von 5,-€ angesetzt. (Verspätungspauschalen werden vom Kassierer Stefan Guyot verwaltet.)

§ 5 Sonn & Feiertagsklausel: Um auch das Wohlwollen unserer Lebensgefährtinnen zu behalten muß bei Sonn & Feiertagsausfahrten pro Teilnehmer eine Vergnügungspauschale von 1,-€ entrichtet weden. Diese Betrag fließt in die Vereinskasse der Bikerinnen.

§ 6 Weihnachten: Es muß in den letzten 4 Wochen vor Weihnachten eine Weihnachtsfeier an einem Mittwoch statt finden. Der Rahmen dar nicht über die Kategorie “gut Bürgerlich” herausragen. Nach unten sind keine Grenzen gesetzt.

§ 10 Jahresausflug : Der Jahresausflug wird als Saisonauftatkt gesehen, da wenn alle ihre Räder in den Keller packen, es bei uns erst richtig los geht. Jeder sollte die Möglichkeit haben mitzufahren, deshalb ist der Termin zu wählen, daß es keine Überschneidungen gibt. Im Falle keiner Übereinstimmung wird der Termin mit der größten Beteiligungsmöglichkeit genommen. Aus besonderen Anlässen, kann der Termin auch verschoben werden (zum Bike Festival ...).

 

 

 

    -1- Die Satzung wurde mit dem Großteil in Abstimmung auferlegt. Zusammenkunft am 29.12.03 im da Felice.

-2- Die Satzung wurde von allen Teilnehmern anerkannt und beglaubigt. Dies erfolgte bei einer außerordentlichen Generalversammlung die am 9.01.04 einberufen wurde.

 

Team-OHT04